Ist die Kostenausgleichsvereinbarung nicht auch eine Art der Honorarberatung
Ja, denn bei einer vom Gesetzgeber gewollten Honoarberatung, bekommt man auch eine Rechnung für eine durchgeführte Beratung. Drauf warten sicherlich die Mandantenfänger unter den Rechtsanwälten schon, denn wie bei der Kostenausgleichsvereinbarung wird es, allein aus wirtschaftlichem Interesse der Anwälte schon, sicherlich tausende von Klagen geben. Das wäre einem fairen, dann kostentransparenten, Angebot nicht förderlich. Jeder Berater müsste dann auf Dauer mit möglicherweise dutzenden von Prozessen rechnen. Welcher Berater will das Risiko denn eingehen?Was ist die Alternative? Nun, weiterhin intransparente Verträge abschließen, denn da klagt kein Anwalt gegen. Hier sind die Kosten ja versteckt, so das der Kunde das gar nicht mitbekommt. Ist das das was der Verbraucher und die Verbraucherzentralen wollen? Eher wohl nicht.
Kommt die Honorarberatung, wir wünschen uns das, dann muss der Gesetzgeber hier dann auch für die Berater bei den Honoraren für Rechtssicherheit sorgen. Das wird den Rechtsanwälte zwar nicht gefallen, aber nur dann wird das Thema “Honorarberatung“ überhaupt eine Chance haben. Natürlich wird es, ähnlich der Kostenaugleichsvereinbarung, dann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Kunden geben müssen. Hie auch eine ratierliche, denn nicht jeder Kunde wird das Honorar sofort bezahlen können in einem Betrag.
Umdeckungsgeschäfte- der eigentliche Grund warum Anwälte gegen die Kostenausgleichsvereinbarung sind?
Durchaus denkbar. Nimmt man das Unternehmen Prisma Life als Beispiel, dann ist das sicherlich in der Deutschen Versicherungsbranche eine ungeliebte Gesellschaft, wegen deren Transparenz und des Angebots der Nettopolice. Hier wird auch „gerüchteweise“ Kolportiert, das der eine oder andere Anwalt da indirekt von Versicherungen Geld bekommen soll um hier weiterhin tätig zu werden. Kennt man das System wie Versicherungen ihr Geschäft generieren, dann könnte aus einem Gerücht auch eine Tatsache werden.
Neugeschäft ist in Deutschland nur noch schwer zu machen. Mehr als 70% unbestätigten Angaben nach ist so genanntes Umdeckungsgeschäft, heißt die alte Versicherung wird gekündigt und eine neue „billigere“ abgeschlossen, das nennt man dann Haushaltsoptimierung. Das gilt auch für den Bereich der Lebensersicherungen. Hier wurde dann in der Regel der bestehende Vertrag beitragsfrei gestellt, oder gekündigt und ausbezahlt, um dann das Geld in einen andere Vertrag zu investieren. Das klappt nun mit einer Prisma Life Lebensversicherung nicht so einfach. Das ist so manchem Vermittler und so manchem Versicherungsunternehmen der berühmte „Dorn im Auge“. Kündigt man hier den Lebensversicherungsvertrag, oder stellt diesen beitragsfrei, dann bleibt die Verpflichtung aus der Kostenausgleichsvereinbarung davon unberührt. Genau hier fängt dann das Problem an. Der Vermittler, der hatte auf fette Beute gehofft, kann erstmal nichts machen ohne das der Kunde in eine rechtliche Auseinandersetzung kommt. Deshalb soll es auch Vermittler geben die dann natürlich das Visitenkärtchen es passenden Rechtsanwaltes, der ihnen hilft ein Geschäft zu machen, in der Tasche haben. Pervers,oder?
Hier wird klarer Vertragsbruch begangen, denn nichts Anderes ist das. Versuchen Sie das mal bei einem Ratenkredit mit einer Auto finanzierenden Bank oder einer Immobilien finanzierenden Bank. Und klingelt es da bei Ihnen? Auch da kommen Sie nicht ohne Schaden aus den Verträgen heraus. Bei einer Immobilienfinanzierung nennt man das Vorfälligkeitsentschädigung.Nennen Sie mir einen Grund warum ein Unternehmen wie Prisma Life das anders handhaben sollte? Nur weil ein Anwalt das so denkt? Wie soll das dann zukünftig bei einer Honorarberatung funktionieren?
Redaktion diebewertung.de, Thomas Bremer, Jordanstraße 12, 04177 Leipzig